Masken ja oder nein, über diese Frage diskutieren wir in der Schweiz seit Monaten. Nun endlich wurde ein Entscheid gefällt. Ab Montag gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Das hat der Bundesrat beschlossen. Er reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen und die Forderung der Kantone. Nach der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie seien wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei könne der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden.
Die Maskenpflicht gilt für Personen ab zwölf Jahren. Sie gilt in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. Wir zeigen, was es zu beachten gilt.
Den meisten Menschen wird das Tragen der Maske schnell unangenehm. Sie beginnen dann, daran herumzuzupfen und sie hoch- oder runterzuziehen. Das sollte man keinesfalls tun. Wenn man sich dazu entschliesst, eine Maske zu tragen, sollte man sie nicht anfassen. Wer die Maske immer wieder an- und auszieht, ohne sich vorher die Hände zu desinfizieren, kann genauso gut keine tragen. Diszipliniert zu bleiben, ist nicht einfach. Korrekt angewendet, können Masken aus Sicht verschiedener Experten aber eine wichtige Rolle bei der Eindämmung spielen.